Wichtige Fragen und Anworten zum Thema „Versicherungsschutz“

Die Haftpflichtversicherung umfasst nur Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug bei Dritten verursacht haben. Sie ist - im Gegensatz zur Kasko - vom Gesetzgeber vorgeschrieben, sobald ein Fahrzeug zugelassen wird.

Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden ab, die an Ihrem Fahrzeug unverschuldet entstehen – das heißt, weder Sie noch ein Dritter kann dafür haftbar gemacht werden. In diese Kategorie fallen beispielsweise Sturmschäden oder Schäden durch Hagel, Tierbiss oder Diebstahl aus dem Fahrzeug oder Totaldiebstahl.

Die Vollkaskoversicherung wiederum kommt für Schäden auf, die durch einen von Ihnen selbst verursachten Unfall entstehen. Auch weitere Schadensfälle wie Vandalismus oder Hackerangriffe zahlt bei Abschluss einer Vollkasko die Volkswagen AutoVersicherung.

Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie können Ihren Pkw nur dann zulassen, wenn Sie der Zulassungsstelle einen Nachweis über die Versicherung – in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) – vorlegen können. So ist sichergestellt, dass bei einem Unfall niemand schuldlos finanziell benachteiligt wird. Wer ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt, das keine Kfz-Haftpflichtversicherung besitzt, macht sich strafbar.

Die AutoVersicherung gilt in Europa und in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören. Bei der Einreise mit dem Auto kann die Vorlage eines Versicherungsnachweises verlangt werden – hierfür stellt Ihnen die Volkswagen AutoVersicherung die Internationale Versicherungskarte (IVK) aus. Die Länder, in denen der Haftpflichtschutz greift, sind auf der Karte angegeben. Diese können Sie kostenlos bei Ihrem Versicherer beantragen.

Auch die Kaskoversicherung greift bei Schäden im Ausland, sofern Sie diese abgeschlossen haben.

Ja, auch Fahrzeuge anderer Marken können Sie über die Volkswagen AutoVersicherung* absichern.

* Versicherungsleistungen werden durch den Volkswagen VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, vermittelt und von der Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, als Risikoträger erbracht. Gültig für Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer, die einen Pkw (ohne Vermietung) zulassen. In Kombination mit Leasing nur für Privatkunden erhältlich. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Zusatzvereinbarungen der Volkswagen Autoversicherung AG.

Sobald Sie den Schaden bei uns oder Ihrem Volkswagen Autohaus gemeldet haben, können Sie das Fahrzeug zu einer Werkstatt des VW-Konzerns nach Wahl bringen. Hier wird das Kfz nach Herstellervorgaben fachgerecht repariert. Eine Werkstattsteuerung durch den Versicherer findet im Schadensfall nicht statt.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei der Kaskoversicherung?

Die Selbstbeteiligung können Sie bei Abschluss des Vertrags mit dem Versicherer vereinbaren. Sie regelt den Anteil, den Sie zum Beispiel nach einem selbstverschuldeten Unfall, einem Diebstahl oder einem anderen Schaden, der in den Bereich der Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung fällt, selber tragen müssen. In der Regel liegen die Beiträge bei 300,00 Euro für die Vollkasko und 150,00 Euro für die Teilkasko. Sie können jedoch auch einen niedrigeren oder höheren Betrag wählen – entsprechend ändert sich dann Ihr Tarif. Grundsätzlich gilt: Je höher Ihre Selbstbeteiligung, desto niedriger Ihr Versicherungsbeitrag und je höher Ihre Belastung bei einem Unfall, Schaden oder Diebstahl.

Sowohl in der Kfz-Haftpflicht als auch in der Vollkaskoversicherung werden Versicherungsnehmer einer Schadenfreiheitsklasse zugeordnet. Dabei gilt: Je länger Sie unfallfrei fahren, desto besser Ihre SF-Klasse und desto niedriger Ihr Versicherungsbeitrag. Mit jedem unfallfreien Jahr werden Sie in der Schadenfreiheitsklasse hochgestuft.

Andersherum droht Ihnen eine Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse, wenn Sie einen Unfall oder sonstigen Schaden verursachen.

In Bezug auf das Pkw-Modell entscheiden in erster Linie die Typklassen darüber, ob der Tarif für ein Fahrzeug günstig oder eher teuer ist. Die Typklassen werden regelmäßig für rund 30.000 Fahrzeugmodelle vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft festgelegt. Zugrunde gelegt werden dabei die Zahl der Unfälle und die durch Schäden verursachten Kosten der vergangenen drei Jahre.

Für jede der drei Versicherungsarten – Haftpflichtversicherung, Vollkasko und Teilkasko – wird eine eigene Typklasse ermittelt. Bei der Haftpflichtversicherung werden die Kosten von Schäden berücksichtigt, die Fahrer des jeweiligen Fahrzeugmodells verursacht haben. Die Typklassen bei der Haftpflichtversicherung beginnen bei 10 (günstig) und enden bei 25.

Bei den Typklassen für Vollkasko- und Teilkaskoversicherung werden neben Unfallschäden auch die Kosten berücksichtigt, die beispielsweise durch Vandalismus, Diebstahl oder Glasbruch entstanden sind. Für die Vollkasko gibt es 25 Typklassen von 10 bis 34. Die Teilkasko ist ein 24 Typklassen (von 10 bis 33) unterteilt.
 

Neben den Typklassen hat in vielen Fällen der Schadenfreiheitsrabatt den größten Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie für ein Fahrzeug. Der Rabatt hängt davon ab, wie lange der Vertrag bereits besteht und wie viele Schäden während der bisherigen Laufzeit der Autoversicherung reguliert wurden. Junge Fahrer haben es hier naturgemäß schwerer: Sie konnten in der vergleichsweise kurzen Zeit, in der sie Auto fahren dürfen, noch nicht so viele schadenfreie Versicherungsjahre sammeln. Neben der geplanten jährlichen Fahrleistung spielt auch der Fahrerkreis eine Rolle. Das Alter der Fahrer wirkt sich auf den Versicherungsbeitrag aus, weil junge Autofahrer statistisch gesehen häufiger in Unfälle verwickelt sind als ältere Personen.

Wer sparen möchte und nicht selbst Fahranfänger ist, sollte den Fahrerkreis daher entsprechend beschränken.

Bei Fahranfängern ist hingegen die Wahl eines in den Typklassen günstigen Fahrzeugmodells eine der wichtigsten Stellschrauben, um den Beitrag für die Kfz-Versicherung gering zu halten. Wegen der oftmals niedrigen Typklassen sind Kleinwagen wie der VW up! oder der VW Polo in punkto Versicherung eine gute Wahl.

Schon in der Tarifvariante Basis sind Sie in der Volkswagen AutoVersicherung1 gut abgesichert. 100 Mio. EUR Versicherungssumme bei Sachschäden und 15 Mio. EUR Versicherungssumme für Personenschäden liegen deutlich über den vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen. Nach einem Totalschaden oder Totaldiebstahl erstattet die VW AutoVersicherung in den ersten 12 Monaten nach Kauf den Kaufpreis bzw. Neupreis. Zudem sind Tierbiss inkl. Folgeschäden und Zusammenstöße mit Tieren bis zu einer Deckungssumme von 10.000 EUR mitversichert. Auch die Mallorca Deckung ist im Tarif Basis bereits inklusive.

Der Tarif Optimal bietet darüber hinaus zusätzliche Leistungen und noch besseren Schutz. Für Finanzierungs- oder Leasingkunden besonders interessant: In diesem Tarif ist die GAP Deckung inklusive, die bei Totalschaden oder Totaldiebstahl die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und der Netto-Restkreditsumme bzw. dem Netto-Leasing-Ablösewert übernimmt. Außerdem sind Schäden am eigenen Eigentum (zum Beispiel an der Garage oder am Zweitwagen) mitversichert bis zu einer Deckungssumme von 100.000 EUR. Die Selbstbeteiligung beträgt hier 500 EUR pro Schadenereignis.

Der Tarif Premium bietet darüber hinaus noch den Rabattschutz. Dieser verhindert die Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt, das heißt, Sie behalten auch nach einem Unfall Ihre bisherige Schadenfreiheitsklasse. Jeweils ein Schaden in der Haftpflicht und - sofern sie abgeschlossen wurde – in der Vollkasko ist pro Kalenderjahr frei.

Nein, bei der Volkswagen AutoVersicherung* gibt es keine Mindestlaufzeit. Kunden können Ihren Vertrag monatlich kündigen. Dies bietet zusätzliche Flexibilität im Vergleich zu Verträgen anderer Versicherer, die häufig eine Mindestlaufzeit von mehreren Monaten bis hin zu einem Jahr haben.

* Versicherungsleistungen werden durch den Volkswagen VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, vermittelt und von der Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, als Risikoträger erbracht. Gültig für Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer, die einen Pkw (ohne Vermietung) zulassen. In Kombination mit Leasing nur für Privatkunden erhältlich. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Zusatzvereinbarungen der Volkswagen Autoversicherung AG.

Die eVB ist die elektronische Versicherungsbestätigung, die Sie von Ihrem Versicherer erhalten. Die eVB bestätigt den Versicherungsschutz Ihres Fahrzeugs und ist bei der Zulassung und Ummeldung vorzulegen. Die frühere Doppelkarte für die Autoversicherung gibt es seit Einführung der eVB nicht mehr.

24h-Notdienst

Jena: 03641 485-0

Jena Damaschkeweg: 03641 2828-0

Gera: 0365 737020

Oettersdorf: 03663 424330

Triptis: 036482 430

Apolda: 03644 5072-0

Lobenstein: 036651 3809-0

Direkt zur Terminvereinbarung

Werkstatt-Terminanfrage

Direktkontakt per E-Mail

info@fischer-auto.de

Newsletteranmeldung

Jetzt anmelden