Fischer – sicheres Fahren durch Leistung und Qualität.
Unsere Kunden erhalten ein Leistungs- und Qualitätsversprechen bei Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens, unabhängig vom Wohnort des Käufers. Hat das Fahrzeug eine Werksgarantie, greift das Fischer Leistungs- und Qualitätsversprechen nach Ablauf der Werksgarantie. Gemäß der Bedingungen sollte im Schadensfall die Reparatur in einem der sieben Filialen der Autohaus Fischer-Unternehmensgruppe erfolgen.
Falls die Behebung eines Schadens in einem anderen Autohaus erfolgen sollte, muss der Kunde bzw. das andere Autohaus im Vorfeld eine schriftliche Schadenmeldung an den GSG-Service schicken. Das Formular findet man im Bonusheft bzw. hier. Das Schadensformular muss vor Beginn der Reparatur vom reparierenden Unternehmen eingereicht werden.
Wir helfen Ihnen schnell und zuverlässig.
Kontaktieren Sie uns auf direktem Weg.
Ihre Vorteile
- Schnelle und unbürokratische Abwicklung im Schadensfall
- Top-Service und schnelle Erreichbarkeit durch unsere 7 Standorte in Ost-Thüringen
- Faire und kompetente Beratung
FISCHER Leistungs- und Qualitätsversprechen bei Neuwagen- und Gebrauchtwagenkauf
Informationen zum Fischer Leistungs- und Qualitätsversprechen
- Bei Fahrzeugen mit Werksgarantie beginnt das Fischer Leistungs- und Qualitätsversprechen mit Ende der Werksgarantie.
- Bei Fahrzeugen ohne Werksgarantie mit dem Verkaufstag.
- Bei Fahrzeugen mit Werksgarantie vor Ende der Werksgarantie (für Kunde kostenlos). Und danach vor Ablauf des folgenden Jahres für den Erhalt des Fischer Leistungs- und Qualitätsversprechen (15,00 EUR Fahrzeugcheck).
- Bei Fahrzeugen ohne Werksgarantie vor Ablauf des folgenden Jahres für den Erhalt des Fischer Leistungs- und Qualitätsversprechen seit Verkaufstag (15,00 EUR Fahrzeugcheck).
- Mit Ende der im Vertrag vereinbarten Laufzeit.
- Sofern der Schaden nicht vom Kunden dem Autohaus mitgeteilt wurde.