UVV – Pflicht für gewerblich genutzte Fahrzeuge
Die UVV Prüfung für Firmenfahrzeuge ist in der Vorschrift 70 des Spitzenverbands gewerblicher Berufsgenossenschaften (DGUV) geregelt. Ausgenommen von der Kontrolle sind z. B. maschinell betriebene Fahrzeuge, die eine Spitzengeschwindigkeit von weniger als 8 Stundenkilometer erreichen, wie Straßenwalzen oder Bagger. Ansonsten gilt die Vorschrift für alle Firmenfahrzeuge.
Ob Mitarbeitende das Fahrzeug während der Arbeitszeit oder privat nutzen, ist hierbei nicht relevant.
Der DGUV sieht außerdem vor, dass alle gewerblich genutzten Fahrzeuge einmal pro Jahr von einem Sachverständigen aus z. B. autorisierten Werkstätten die Betriebssicherheit der Fahrzeuge geprüft werden. Ziel ist es, die Betriebssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten.
Bestandteil der Kontrolle ist das Vorhandensein von Warnwesten und Verbandskasten sowie eine ordnungsgemäß funktionierende Fahrzeugtechnik und arbeitssicheres Zubehör, z. B. für die Ladungssicherung.

UVV Fahrzeugdokumentation
Nach der UVV Prüfung dokumentiert der Sachverständige die Ergebnisse schriftlich. Alle Fahrer müssen den Prüfbericht mit den sonstigen Fahrzeugdokumenten im Fahrzeug bereithalten.
Es besteht die Pflicht zur Aufbewahrung der UVV Fahrzeugdokumentation bis zur nächsten Prüfung.
5 Fragen zur UVV-Prüfung
Ist die UVV-Prüfung wirklich notwendig?
Ja – sofern das Fahrzeug dienstlich genutzt wird.
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) verpflichten Arbeitgeber dazu, Fahrzeuge, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit genutzt werden, regelmäßig auf ihren sicheren Zustand überprüfen zu lassen. Grundlage hierfür ist die DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge".
Wer ist verantwortlich?
Die Verantwortung für die Durchführung der UVV-Prüfung liegt beim Arbeitgeber bzw. Fahrzeughalter. Sie dient dazu, mögliche Sicherheitsmängel frühzeitig zu erkennen und das Unfallrisiko für Mitarbeitende zu minimieren.
Was wird bei der UVV geprüft?
Im Rahmen der UVV-Prüfung werden unter anderem sicherheitsrelevante Bauteile kontrolliert, beispielsweise:
- Beleuchtung und Signaleinrichtungen
- Bremsanlage
- Reifen und Räder
- Scheiben, Spiegel und Sicht
- Sicherheitsgurte
- Warnweste, Warndreieck und Verbandmaterial
- Allgemeiner sicherheitstechnischer Zustand des Fahrzeugs
Die UVV-Prüfung ersetzt dabei nicht die Hauptuntersuchung (HU) oder die gesetzlichen Wartungsintervalle.
Welche Folgen kann eine fehlende UVV-Prüfung haben?
Wird die vorgeschriebene Prüfung nicht durchgeführt, kann dies im Schadensfall erhebliche Konsequenzen haben. Neben möglichen Problemen mit der Berufsgenossenschaft können Verstöße gegen die Pflichten des Arbeitgebers festgestellt werden. Darüber hinaus kann eine fehlende Dokumentation im Haftungsfall von Bedeutung sein.
Wie oft muss die UVV-Prüfung erfolgen?
In der Regel ist die UVV-Prüfung einmal jährlich erforderlich. Sie lässt sich bei uns unkompliziert mit einer Wartung, Inspektion oder dem Reifenwechsel kombinieren – so entsteht für Ihren Fuhrpark kein zusätzlicher organisatorischer Aufwand.

Unser Service für Großkunden:
Wir übernehmen die UVV-Prüfung fachgerecht, dokumentieren diese vollständig und unterstützen Sie dabei, Ihren Fuhrpark sicher auf der Straße zu halten.
Sprechen Sie dazu einfach unsere Serviceberater an.
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