UVV – Pflicht für gewerblich genutzte Fahrzeuge
Die UVV Prüfung für Firmenfahrzeuge ist in der Vorschrift 70 des Spitzenverbands gewerblicher Berufsgenossenschaften (DGUV) geregelt. Ausgenommen von der Kontrolle sind z. B. maschinell betriebene Fahrzeuge, die eine Spitzengeschwindigkeit von weniger als 8 Stundenkilometer erreichen, wie Straßenwalzen oder Bagger. Ansonsten gilt die Vorschrift für alle Firmenfahrzeuge.
Ob Mitarbeitende das Fahrzeug während der Arbeitszeit oder privat nutzen, ist hierbei nicht relevant.
Der DGUV sieht außerdem vor, dass alle gewerblich genutzten Fahrzeuge einmal pro Jahr von einem Sachverständigen aus z. B. autorisierten Werkstätten die Betriebssicherheit der Fahrzeuge geprüft werden. Ziel ist es, die Betriebssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten.
Bestandteil der Kontrolle ist das Vorhandensein von Warnwesten und Verbandskasten sowie eine ordnungsgemäß funktionierende Fahrzeugtechnik und arbeitssicheres Zubehör, z. B. für die Ladungssicherung.
UVV Fahrzeugdokumentation
Nach der UVV Prüfung dokumentiert der Sachverständige die Ergebnisse schriftlich. Alle Fahrer müssen den Prüfbericht mit den sonstigen Fahrzeugdokumenten im Fahrzeug bereithalten.
Es besteht die Pflicht zur Aufbewahrung der UVV Fahrzeugdokumentation bis zur nächsten Prüfung.
Unser Tipp: Um Zeit zu sparen, kann die UVV Auto Prüfung auch im Rahmen der Hauptuntersuchung, bei Wartungsarbeiten oder in Verbindung mit dem Reifenwechsel erfolgen.
Sprechen Sie dazu einfach unsere Serviceberater an.