Jährliche Barprämie für Ihr Elektroauto
Steigen Sie ein in die Zukunft der Mobilität! Seit 2022 winken Elektroautobesitzern verlockende Prämien durch Quotenhandel. Seien Sie dabei und sichern Sie sich Ihren Beitrag zur nachhaltigen Fortbewegung!
THG-Handel – Was ist das?
Grundlage für den Handel ist die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Sie verpflichtet Mineralölunternehmen dazu, den durch ihre Treibstoffe verursachten CO2-Ausstoß von Jahr zu Jahr zu senken.
Durch die jährlich steigende THG-Quote schaffen es die Unternehmen nicht mehrt diese Quote zu erfüllen und müssen Strafe zahlen bzw. Verschmutzungsrechte nachkaufen, um die Vorgaben auf dem Papier zu erfüllen.
Seit Anfang 2022 dürfen Halter von Elektroautos das von ihnen eingesparte CO2 „weiterverkaufen“. Das Umweltbundesamt schätzt jedes Jahr den durchschnittlichen Stromverbrauch eines E-Autos und berechnet auf dieser Basis die handelbaren Quotenanteile. Da diese Quotenanteile pro Privatperson sehr gering sind übernehmen Zwischenhändler die Abwicklung. Diese bündeln die CO2-Minderung vieler Elektro-Fahrzeughalter und verkaufen diese dann im Paket weiter.
Fakten zur THG-Quote
Neben rein elektrischen Autos profitieren auch vollelektrische Transporter, Lkw und Busse von der THG-Quoten-Prämie. Jedoch werden Hybrid-, Plug-in-Hybrid- oder reine Verbrenner- sowie Wasserstofffahrzeuge vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt.
Sie benötigen ausschließlich einen aktuellen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) für Ihr Elektrofahrzeug. Hybridfahrzeuge sind nicht quotenberechtigt. Dies schließt auch Plug-In-Hybride mit ein.
Für welche Fahrzeuge ist die THG-Quote am höchsten?
Die Marke oder das Modell des Fahrzeugs spielen für die Berechnung der THG-Quoten-Prämie keine Rolle.
Gibt es einen festen Anmeldezeitraum?
Als Elektroautofahrer können Sie Ihre Treibhausgasminderungsquote ganzjährig anmelden. Konkret bedeutet dies, dass Sie noch im Dezember 2022 für ebendieses Jahr die THG-Quote anmelden können. Vonseiten des Gesetzgebers wurde die Anmeldefrist für ein Kalenderjahr auf den 28. Februar des nächsten Jahres gesetzt. Bitte daran denken, dass die Behörden ebenfalls ihre Zeit benötigen. Daher idealerweise spätestens im Januar die THG-Quote beantragen.
Bekomme ich die Zahlung jährlich und für wie lange?
Die Emissionen, die Ihr Elektroauto einspart, können jährlich beim Umweltbundesamt zertifiziert und danach verkauft werden. Daher erhalten Sie eine jährliche Zahlung von Ihrem gewählten Anbieter solange Sie der Fahrzeughalter sind. Um dies nachweisen zu können, benötigt der jeweils gewählte Anbieter jährlich Ihren Fahrzeugschein. Außerdem kann es sein, dass Zahlung angepasst werden müssen, sollten sich die gesetzlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern.
Das E-Auto wurde gerade erst gekauft – kann ich die Prämie dennoch erhalten?
Bei einem Neuwagen bekommen Sie unabhängig von dem Datum der Fahrzeugzulassung die volle Barprämie. Bei einem Gebrauchtwagen kann es sein, dass der Vorbesitzer bereits das Fahrzeug registriert hat. In diesem Fall bekommen Sie ab dem Folgejahr die volle Barprämie ausgezahlt.
Wir haben in der Familie zwei E-Autos – kann ich beide registrieren?
Sie können gerne mehrere E-Autos anmelden, um von der Barprämie für deren THG-Quote zu profitieren. Es ist hierbei jedoch wichtig, dass Sie als Halter der jeweiligen Fahrzeuge vermerkt sind.
Was passiert, wenn ich mein E-Auto verkaufe?
In diesem Fall geben Sie dem Anbieter einfach formlos Bescheid, und Ihre Anmeldung endet dann entsprechend für das Auto zum Ende des jeweiligen Jahres. In keinem Fall müssen Sie die Prämie zurückzahlen, da es sich um eine Pauschale handelt, die vom Umweltbundesamt jährlich vollständig an den ersten Antragsteller vergeben wird. Der neue Autobesitzer kann sich dann ab dem nächsten Kalenderjahr für die THG-Quote anmelden.
Es handelt sich um ein Leasingfahrzeug – kann ich es trotzdem registrieren?
Um den Dienst der Anbieter nutzen zu können, müssen Sie der Halter des Fahrzeuges beziehungsweise der Fahrzeuge sein. Üblicherweise wird der Leasingnehmer als Fahrzeughalter eingetragen, es kann theoretisch aber auch der Leasinggeber sein. Dies handhabt leider jede Leasinggesellschaft anders. Am besten schauen Sie einmal in Ihren Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein), wer dort eingetragen ist. Sollten Sie dies sein, können Sie sich bei unserem Anbieter für Ihre Barprämie über die THG-Quote registrieren.