Förderung E-Mobilität – Aktuelle Informationen
Die Bundesregierung hat die Förderung der E-Mobilität quasi über Nacht Mitte Dezember 2023 abgeschafft. Während bis dahin noch von einem sukzessiven Auslaufen der Prämie in 2024 die Rede war, wurde nun kurzfristig ein Aus zum 18.12.2023 beschlossen. Ein Ärgernis für all die, deren Fahrzeuge erst in 2024 ausgeliefert und zugelassen werden können.
Viele Hersteller ergreifen infolgedessen Maßnahmen und gewähren nun großzügige Rabatte beim Erwerb von Elektroautos, um diese Finanzierungslücke zu schließen.
Zudem übernehmen sie den Umweltbonus für Kunden, deren Fahrzeug, das sie im Jahr 2023 bestellt haben, erst im Jahr 2024 ausgeliefert werden kann.
Die Angebote der Hersteller im Überblick

Volkswagen
Volkswagen gewährt seinen Kunden eine „Volkswagen Umweltprämie“ auf viele ID. Modelle. Diese setzt sich aus der Aktionsprämie und dem E-Mobilitätsbonus zusammen.
ID. Modell | Aktionsprämie | E-Mobilitäts-Bonus | Summe |
---|---|---|---|
ID.3 Pro | 5.235,00 € | 1.785,00 € | 7.020,00 € |
ID.3 Pro S | 3.570,00 € | 1.785,00 € | 5.355,00 € |
ID.4 & ID. 4 GTX | 5.950,00 € | 1.785,00 € | 7.735,00 € |
ID. 5 | 5.950,00 € | 1.785,00 € | 7.735,00 € |
ID.5 GTX | 5.950,00 € | – | 5.950,00 € |
ID.7 Pro | 4.760,00 € | – | 4.760,00 € |
Berechtigt zur Teilnahme sind alle privaten Einzelkunden, die im Zeitraum vom 01.01.2024 – 31.03.2024 eine Bestellung tätigen (Kaufvertrag) oder einen Leasingvertrag mit der Volkswagen Leasing GmbH abschließen. Kombinierbar mit dem Aktionspaket MOVE für ausgewählte ID. Modelle.
Audi
Audi übernimmt sowohl den Hersteller- als auch den Bundesanteil für alle förderfähigen E-Modelle, wie beispielsweise den Q4 E-Tron. Diese Regelung gilt für private Kunden, die ihren elektrischen Audi bis zum 16. Dezember 2023 bestellt haben und das Fahrzeug bis spätestens Jahresende 2024 zulassen.
Aufgrund der Tatsache, dass sämtliche E-Modelle von Audi über der Bemessungsgrenze von 40.000,00 Euro Netto-Listenpreis liegen, beläuft sich die Förderung seitens des Unternehmens maximal auf 4.500,00 Euro.


Cupra
Seat Deutschland übernimmt den staatlichen Anteil der gekürzten E-Auto-Förderung aus eigener Finanzierung. Diese Regelung gilt für den Cupra Born und betrifft Modelle, die bis zum 18. Dezember 2023 bestellt wurden und bis spätestens Ende des ersten Quartals 2024 zugelassen werden.
Die genaue Förderhöhe hängt vom konkreten Zeitpunkt der Erstzulassung ab: Bis zum 31. Dezember 2023 beträgt die Förderung bis zu 6.750,00 Euro, danach reduziert sich der Betrag auf 4.500,00 Euro.
Skoda
Skoda reagiert auf die überraschende Entscheidung der Politik und garantiert Privatkunden den staatlichen Anteil des Umweltbonus in kompletter Höhe von bis zu 4.500,00 Euro, sofern das bis zum 15. Dezember 2023 bestellte Elektrofahrzeug über ein bestätigtes Lieferdatum bis 10. Januar 2024 verfügt, es nach den bisher gültigen Regelungen des BAFA förderfähig ist und bis zum 31. Dezember 2023 in Deutschland neu zugelassen wird. Voraussetzung ist auch, dass die aktuelle Entscheidung des zuständigen Ministeriums weiter bestehen bleibt.
Darüber hinaus wird für Enyaq und Enyaq Coupé, die bis zum 15. Dezember 2023 bestellt wurden und ein bestätigtes Lieferdatum ab dem 11. Januar 2024 haben, ebenfalls der ursprünglich von der Bundesregierung für das kommende Jahr geplante staatliche Umweltbonus von 3.000,00 Euro zusätzlich zum Herstelleranteil von 1.500,00 Euro gemeinsam von Skoda und teilnehmenden Händlern übernommen. Voraussetzung ist auch hier grundsätzlich, dass das Fahrzeug nach den bislang definierten Bedingungen förderfähig ist.

Innovationsprämie für Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge
Neuwagen bis 40.000 EUR Nettolistenpreis unter 40.000 Euro |
Neuwagen über 40.000 EUR Nettolistenpreis über 40.000 Euro bis 65.000 Euro | Mindesthaltedauer | |
Kauf | 4.500 EUR | 3.000 EUR | 12 Monate |
Leasinglaufzeit 12 bis 23 Monate | 2.250 EUR | 1.500 EUR | 12 Monate |
Leasinglaufzeit über 23 Monate | 4.500 EUR | 3.000 EUR | 24 Monate |
Der Umweltbonus
Die Bundesregierung hatte den Umweltbonus 2016 gemeinsam mit den Autoherstellern eingeführt, um den Absatz von Elektroautos zu fördern und sich für mehr Klimaschutz einzusetzen. Seit 2023 wurden nur noch reine E-Autos gefördert.
Der Umweltbonus setzte sich zusammen aus dem Herstelleranteil und einem Bundesanteil inklusive Innovationsprämie. Der Herstelleranteil wird direkt mit dem Kaufpreis verrechnet. Den Bundesanteil musste man nach der Zulassung des E-Autos beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle* (BAFA) beantragen.
Seit Einführung des Umweltbonus im Sommer 2016 wurden 2,23 Millionen E-Fahrzeuge staatlich gefördert (Stand: 1.12.2023): 1,43 Millionen reine E-Autos und knapp 805.000 Plug-in-Hybride. Insgesamt zahlte das BAFA über 10 Milliarden Euro an Fördermitteln aus.
Quelle: ADAC:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/kaufen/foerderung-elektroautos/
Stand: 31.01.2024