Bis zu 6.000€ Förderung sichern!
Die staatliche E-Auto Förderung ist zurück und mit ihr Zuschüsse zwischen 1.500 € und 6.000 €, abhängig von Haushaltseinkommen, Anzahl der Kinder unter 18 im Haushalt und Antriebsart des zu fördernden Fahrzeugs. Die Förderung gilt für alle Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026 und soll vor allem Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen entlasten.

Förderung für ein rein batterieelektrisches Fahrzeug
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
|---|---|---|---|
| 85.001 € bis 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 € |
| 80.001 € bis 85.000 € | nicht förderfähig | 3.500 € | 4.000 € |
| 60.001 € bis 80.000 € | 3.000 € | 3.500 € | 4.000 € |
| 45.001 € bis 60.000 € | 4.000 € | 4.500 € | 5.000 € |
| bis 45.000 € | 5.000 € | 5.500 € | 6.000 € |
Förderung für ein förderfähiges Plug-In-Hybrid Fahrzeug
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
|---|---|---|---|
| 85.001 € bis 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 2.500 € |
| 80.001 € bis 85.000 € | nicht förderfähig | 2.000 € | 2.500 € |
| 60.001 € bis 80.000 € | 1.500 € | 2.000 € | 2.500 € |
| 45.001 € bis 60.000 € | 2.500 € | 3.000 € | 3.500 € |
| bis 45.000 € | 3.500 € | 4.000 € | 4.500 € |


Fakten zur E-Auto Förderung
Wer ist förderberechtigt?
- Förderberechtigt sind Privatpersonen, die ein förderfähiges Fahrzeug kaufen oder leasen und es erstmals in Deutschland zulassen.
- Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf in der Regel höchstens etwa 80.000 Euro pro Jahr betragen, für Haushalte mit Kindern gelten gestaffelt höhere Grenzen.
- Besonders profitieren Haushalte mit niedrigerem Einkommen und Kindern, da hier zusätzliche Boni greifen.
Welche Fahrzeuge sind förderfähig?
- Neuwagen mit Erstzulassung ab 01.01.2026, keine Gebrauchtwagen.
- Rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV).
- Bestimmte Plug in Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender, wenn sie definierte CO₂ und Reichweiten Kriterien erfüllen.
- Es gibt aktuell keine feste Obergrenze beim Listenpreis in der Kaufprämie selbst; getrennt davon gelten aber steuerliche Preisgrenzen z. B. bei Dienstwagen.
Was muss ich zur Beantragung wissen?
- Die Förderung wird nicht automatisch über den Händler verrechnet, sondern durch den Kunden separat beantragt.
- Der Antrag erfolgt digital über ein zentrales Online Portal des Bundes, das voraussichtlich im Mai 2026 freigeschaltet wird.
- Der Förderantrag kann erst nach der Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden.
- Die Frist zur Antragstellung liegt bei bis zu 12 Monaten nach Zulassung.
- Für den Antrag werden u. a. Kauf oder Leasingvertrag, Fahrzeugschein und Nachweise zum Einkommen benötigt.
Welche Dokumente benötigt man für den Antrag?
- Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags
- Fahrzeugschein, für den Nachweis der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller in Deutschland
- Die zwei letzten aktuellen Steuerbescheide, maximal drei Jahre alt
Wie berechnet sich die Förderung?
- 3.000 € Basisförderung für neuzugelassene Elektrofahrzeuge
- 1.500 € Basisförderung für Plug-in Hybride
- 500 € pro Kind, maximal 1.000 €
- für brutto Haushaltseinkommen bis 60.000 € gibt es einen Aufschlag von 1.000 €, für Einkommen bis 45.000 € einen weiteren von 1.000 €
Muss ich die Förderung selbst beantragen oder macht das das Autohaus?
Autohäuser dürfen die Förderung nicht selbst für Privatpersonen beantragen. Die Richtlinie erlaubt jedoch eine Bevollmächtigung. Ein Händler kann im Auftrag des Kunden den Antrag stellen, wenn er von der antragstellenden Person bevollmächtigt wurde.
