Wie viel E-Auto-Förderung bekomme ich

Aktuell sind für erstmals ab 1. Januar 2026 zugelassene förderfähige Neufahrzeuge Zuschüsse zwischen 1.500 und 6.000 Euro möglich. 
Anträge können seit dem 19. Mai 2026 gestellt werden. Kauf und Leasing können berücksichtigt werden. 
Die Förderung ist nach Fahrzeug, Haushaltseinkommen und Kinderzahl gestaffelt.

Die allgemeine Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. 
Sie erhöht sich für bis zu zwei Kinder jeweils um 5.000 Euro und kann dadurch auf maximal 90.000 Euro steigen.

Grüner Škoda Enyaq RS an einer Wallbox zuhause mit zwei Personen neben dem Elektroauto.

Wie hoch ist die
E-Auto-Förderung
?

Basisförderung reines E-Auto

3.000 €


Plug-in-Hybrid / Range Extender

1.500 €


Kind

+ 500 €


maximal Kinderbonus

+ 1.000 €


Einkommen unter 60.000 €

+ 1.000 €


Einkommen unter 45.000 €

nochmals + 1.000 €


Maximalförderung BEV (Battery Electric Vehicle)

6.000 €

Die konkreten Werte entsprechen dem derzeit veröffentlichten Bundesprogramm.

Häufige Fragen zur E-Auto-Förderung 2026

Die staatliche E-Auto-Förderung 2026 gilt für neue, erstmals in Deutschland zugelassene Elektroautos. Förderfähig sind reine Batterie-Elektroautos sowie bestimmte Plug-in-Hybride und Elektroautos mit Range Extender. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug die gesetzlichen Förderbedingungen erfüllt. Sowohl der Kauf als auch das Leasing eines förderfähigen Neuwagens können bezuschusst werden.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Beim Kauf eines förderfähigen Elektroautos sind 2026 staatliche Zuschüsse zwischen 3.000 und 6.000 Euro möglich. Die genaue Höhe hängt vom zu versteuernden Haushaltseinkommen und der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren ab. Für förderfähige Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender beträgt der Zuschuss zwischen 1.500 und 4.500 Euro.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Gibt es die E-Auto-Förderung auch für Leasingfahrzeuge?

Ja, die staatliche Elektroauto-Förderung 2026 gilt auch für das Leasing förderfähiger Neuwagen. Privatpersonen können abhängig von ihrem Haushaltseinkommen und ihrer Familiengröße bis zu 6.000 Euro Förderung erhalten. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Elektroauto auf den Leasingnehmer zugelassen wird und die vorgeschriebene Mindesthaltedauer von 36 Monaten eingehalten wird.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Werden gebrauchte Elektroautos 2026 ebenfalls gefördert?

Nein, die staatliche E-Auto-Kaufprämie 2026 ist auf förderfähige Neuwagen beschränkt. Käufer gebrauchter Elektroautos können jedoch von anderen finanziellen Vorteilen profitieren. Dazu zählen beispielsweise eine noch bestehende Kfz-Steuerbefreiung und die jährliche THG-Prämie für reine Elektroautos.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Welche Unterlagen benötige ich für die E-Auto-Förderung?

Für den Antrag auf die staatliche E-Auto-Förderung benötigen Sie unter anderem Nachweise über den Fahrzeugkauf beziehungsweise das Leasing, die Zulassung sowie Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen. Für den Einkommensnachweis werden grundsätzlich die beiden aktuellen Einkommensteuerbescheide herangezogen. Der Antrag wird digital beim BAFA gestellt.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Kann ich die Förderung für mein Elektroauto rückwirkend beantragen?

Ja, die E-Auto-Förderung 2026 kann rückwirkend beantragt werden. Voraussetzung ist, dass das förderfähige Neufahrzeug frühestens am 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurde. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach der Zulassung gestellt werden. Die Antragstellung ist seit dem 19. Mai 2026 möglich.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Muss ich mein gefördertes Elektroauto eine bestimmte Zeit behalten?

Ja, für die staatliche E-Auto-Förderung gilt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab der Erstzulassung. Diese Vorgabe betrifft sowohl gekaufte als auch geleaste Elektroautos. Wird das Fahrzeug vor Ablauf dieser Frist verkauft oder die Nutzung vorzeitig beendet, kann die Förderung teilweise oder vollständig zurückgefordert werden.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Kann ich die E-Auto-Förderung mit der THG-Prämie kombinieren?

Ja, die staatliche E-Auto-Kaufprämie und die jährliche THG-Prämie sind unterschiedliche finanzielle Vorteile. Während die Kaufprämie die Anschaffung eines förderfähigen Elektroautos unterstützt, erhalten Halter reiner Batterie-Elektrofahrzeuge über die THG-Quote eine zusätzliche Vergütungsmöglichkeit. Die Höhe der THG-Prämie hängt vom jeweiligen Anbieter und der Marktentwicklung ab.

Gibt es eine zusätzliche E-Auto-Förderung in Thüringen?

Autokäufer in Thüringen können die bundesweite E-Auto-Förderung 2026 nutzen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Ob darüber hinaus regionale oder kommunale Zuschüsse verfügbar sind, hängt von den aktuellen Förderprogrammen ab. Autohaus Fischer informiert Kunden aus Jena, Gera, Apolda und der Region über die Möglichkeiten beim Kauf oder Leasing eines Elektroautos.

Wo kann ich in Jena und Thüringen ein gefördertes Elektroauto kaufen oder leasen?

Bei Autohaus Fischer können Sie sich über Elektroautos, Leasingangebote und die staatliche E-Auto-Förderung 2026 informieren. An den Standorten in Jena und weiteren Städten Thüringens unterstützt Sie das Fischer-Team bei der Auswahl eines passenden Elektroautos und erläutert die geltenden Förderbedingungen.

Wie beantrage ich
die E-Auto-Förderung?

Ablauf in sechs Schritten1.Auto auswählen2.Kaufen / leasen3.Zulassen4.Förderantrag stellen5.Nachweise hochladen6.Auszahlung
Audi Elektroauto an einer Ladestation als Symbol für moderne E-Mobilität

THG-Prämie 2026 für Ihr Elektroauto

Mit einem rein batterieelektrischen Fahrzeug können Sie auch 2026 von der THG-Quote profitieren. Dabei wird eine pauschal ermittelte Strommenge Ihres Elektroautos für den Handel mit Treibhausgasminderungen genutzt. Die daraus mögliche THG-Prämie wird nicht vom Staat oder vom Umweltbundesamt ausgezahlt, sondern entsteht durch die Vermarktung über einen THG-Dienstleister.

Ihre tatsächliche Prämie kann deshalb je nach Anbieter und Marktentwicklung unterschiedlich hoch ausfallen. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass das reine Elektrofahrzeug in Deutschland zugelassen ist und die Strommenge für das betreffende Fahrzeug im laufenden Jahr noch nicht anderweitig bescheinigt wurde.

Fakten zu THG-Prämie und THG-Quote

Was ist die THG-Prämie und wie funktioniert die THG-Quote?

Die Treibhausgasminderungsquote – kurz THG-Quote – verpflichtet Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Auch Strom, der für Elektrofahrzeuge genutzt wird, kann dabei angerechnet werden. Für nicht öffentlich geladenen Strom wird bei reinen Batterie-Elektrofahrzeugen eine pauschale Strommenge angesetzt. Diese kann über einen THG-Dienstleister vermarktet werden; daraus kann für den Fahrzeughalter eine THG-Prämie entstehen. Das Umweltbundesamt selbst zahlt keine Prämie aus, sondern bescheinigt die anrechenbare Strommenge.

Wie hoch ist die THG-Prämie 2026?

Eine gesetzlich festgelegte THG-Prämie gibt es nicht. Das Umweltbundesamt bescheinigt die anrechenbare Strommenge, zahlt aber selbst keine Prämie aus. Wie viel Fahrzeughalter tatsächlich erhalten, hängt unter anderem vom Quotenmarkt, dem gewählten THG-Anbieter und dessen Auszahlungsmodell ab. Deshalb sollte bei Angeboten immer geprüft werden, ob ein garantierter Betrag oder eine variable Vergütung angeboten wird.

Welche Fahrzeuge profitieren von der THG-Quote?

Für die pauschale Anrechnung des nicht öffentlich geladenen Stroms kommen reine Batterie-Elektrofahrzeuge infrage. Dazu gehören je nach Fahrzeugklasse beispielsweise elektrische Pkw, Transporter, Lkw und Busse. Plug-in-Hybride und andere Fahrzeuge, die nicht rein batterieelektrisch fahren, erhalten diesen pauschalen Schätzwert nicht. Für verschiedene Fahrzeugklassen gelten unterschiedliche Schätzwerte; Marke und Modell innerhalb einer Fahrzeugklasse sind dafür grundsätzlich nicht entscheidend.

Bis wann kann ich die THG-Prämie 2026 beantragen?

Für die pauschale Strommenge eines reinen Batterie-Elektrofahrzeugs muss die Mitteilung nach aktueller Rechtslage bis zum Ablauf des 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres beim Umweltbundesamt erfolgen. Wer einen THG-Dienstleister nutzt, sollte dessen Annahmefrist beachten – diese kann früher enden, damit der Anbieter genügend Zeit für die gebündelte Einreichung hat. Die Frist 28. Februar des Folgejahres betrifft dagegen Strommengen aus öffentlich zugänglichen Ladepunkten.

Welche Unterlagen benötige ich für die THG-Prämie?

Für die Bescheinigung der pauschalen Strommenge ist insbesondere eine gut lesbare Kopie der aktuellen Zulassungsbescheinigung Teil I erforderlich. Laut Umweltbundesamt genügt dafür die Vorderseite. Erkennbar sein müssen unter anderem Fahrzeughalter, Erstzulassung und aktuelle Zulassung, Fahrzeug-Identifikationsnummer sowie Fahrzeugklasse. Ein THG-Dienstleister kann im Rahmen seines eigenen Registrierungsprozesses zusätzliche Angaben verlangen.

Die pauschale Strommenge kann grundsätzlich einmal pro Fahrzeug und Verpflichtungsjahr bescheinigt werden. Damit ist auch eine jährliche Teilnahme möglich, solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und das Fahrzeug entsprechend zugelassen ist. Die Höhe einer möglichen Auszahlung ist jedoch nicht garantiert und kann sich von Jahr zu Jahr ändern. Außerdem sollten die Vertragsbedingungen des gewählten THG-Dienstleisters geprüft werden, da manche Anbieter eine automatische Verlängerung vorsehen.

Ja. Für ein reines Batterie-Elektrofahrzeug kann grundsätzlich der volle jährliche Schätzwert bescheinigt werden, auch wenn das Fahrzeug erst im Laufe des Jahres zugelassen wurde. Eine zeitanteilige Kürzung findet beim pauschalen Schätzwert nicht statt. Voraussetzung ist unter anderem, dass die gesetzliche Meldefrist eingehalten wird und für dieses Fahrzeug im betreffenden Jahr noch keine entsprechende Bescheinigung erfolgt ist.

Grundsätzlich ja. Entscheidend ist jedoch, dass die pauschale Strommenge für das Fahrzeug im betreffenden Kalenderjahr noch nicht bereits für einen vorherigen Halter bescheinigt wurde. Der Schätzwert kann pro Fahrzeug nur einmal im Kalenderjahr berücksichtigt werden. Bei einem Halterwechsel wird er nicht zwischen altem und neuem Besitzer aufgeteilt.

Ja, grundsätzlich kann für jedes quotenberechtigte reine Batterie-Elektrofahrzeug eine eigene Strommenge berücksichtigt werden. Entscheidend ist jeweils, wer als Halter in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist. Sind unterschiedliche Familienmitglieder als Halter eingetragen, erfolgt die Beauftragung eines THG-Dienstleisters jeweils durch den entsprechenden Fahrzeughalter. Pro Fahrzeug ist eine Anrechnung nur einmal im jeweiligen Verpflichtungsjahr möglich.

Wurde die Strommenge für das Fahrzeug im laufenden Jahr bereits bescheinigt, muss der bisherige Halter den neuen Halter darüber informieren. Denn der pauschale Wert kann pro Fahrzeug und Kalenderjahr nur einmal berücksichtigt werden. Wurde für das Fahrzeug im laufenden Jahr noch keine Strommenge bescheinigt, können grundsätzlich auch spätere Halter anspruchsberechtigt sein; entscheidend ist dann, für wen die Bescheinigung zuerst erfolgt. Das Umweltbundesamt informiert Käufer nicht vorab darüber, ob bereits eine Bescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt wurde.

Ja – entscheidend ist nicht, wem das Fahrzeug wirtschaftlich gehört, sondern wer als Fahrzeughalter in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist. Ist der Leasingnehmer dort als Halter aufgeführt, kann er grundsätzlich die THG-Quote für das Fahrzeug vermarkten beziehungsweise einen Dienstleister damit beauftragen. Ist dagegen die Leasinggesellschaft als Halter eingetragen, liegt die Berechtigung grundsätzlich bei ihr.

Für welche Fahrzeuge ist die THG-Quote am höchsten?

Entscheidend ist nicht die Marke oder das konkrete Modell, sondern vor allem die Fahrzeugklasse. Für Pkw, leichte und schwere Nutzfahrzeuge sowie Busse können unterschiedliche pauschale Strommengen angesetzt werden. Ein größerer Akku oder eine höhere tatsächliche Fahrleistung führt bei privaten, nicht öffentlichen Ladevorgängen dagegen nicht automatisch zu einer höheren THG-Anrechnung.

Stand: September 2026

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