Schadenformular

Sicher fahren mit dem FISCHER Leistungs- und Qualitätsversprechen
Schadenmeldung bei Reparatur außerhalb der Unternehmensgruppe Fischer
Sie haben Ihr Fahrzeug in der Unternehmensgruppe Fischer gekauft und das FISCHER Leistungs- und Qualitätsversprechen erhalten? Wenn ja, dann sind Sie bis zu fünf Jahre nach dem Kauf im Falle eines technischen Schadens an Ihrem Fahrzeug abgesichert.
Im Schadensfall ist die Reparatur deshalb in einem der Standorte der Unternehmensgruppe FISCHER erforderlich.
Ist ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit oder aus anderem wichtigen Grund eine Reparatur vor Ort in einem anderen Autohaus erforderlich, beachten Sie bitte Folgendes: Vor der Reparatur ist durch die Vertragswerkstatt vor Ort eine Freigabe bei unserem Dienstleister einzuholen. Dazu muss eine Schadenmeldung inkl. Reparaturkostenvoranschlag eingereicht werden. Das entsprechende Formular sowie die Kontaktdaten unseres Dienstleisters finden Sie in Ihren Unterlagen oder können es hier direkt herunterladen.

