Pflicht für bestimmte Fahrerassistenzsysteme für Neuwagen
Eine neue EU-Verordnung macht ab dem 7. Juli 2024 bestimmte Fahrerassistenzsysteme für Neuwagen zur Pflicht. Der Hintergrund: Laut EU-Statistik sind bis zu 95 Prozent aller Verkehrsunfälle auf menschliches Versagen zurückzuführen. Die EU-Kommission geht davon aus, dass durch die verpflichtenden Fahrerassistenzsysteme bis 2038 auf europäischen Straßen eine Vielzahl an Menschenleben gerettet und schwere Verletzungen vermieden werden können.
Für alle Neuwagenkäufer ist weiterhin wichtig: Fahrzeuge, die vor dem 6. Juli 2024 ihre Typzulassung erhielten, müssen diese Assistenzsysteme nicht zwingend enthalten.
Überblick Assistenzsysteme
Folgende Assistenzsysteme sind von der neuen Bestimmung ab 7. Juli 2024 betroffen:
- Aktiver Spurhalteassistent
- Blackbox (Unfalldatenspeicher)
- Geschwindigkeitsassistent
- Kopfaufprallschutz
- Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner
- Notbremsassistent
- Notfall-Spurhalteassistent
- Notbremslicht
- Rückfahrassistent
- Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
Haben Sie Fragen zu diesen Assistenzsystemen oder zu Ihrem Fahrzeug?
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