
Bis zu 7 Jahre sorgenfrei –
Sicher fahren mit der Fischer Hausgarantie*
Unsere Kunden erhalten eine Hausgarantie bei Kauf eine Neu- oder Gebrauchtwagens, unabhängig vom Wohnort des Käufers. Hat das Fahrzeug eine Werksgarantie, greift die Fischer-Garantie nach Ablauf der Werksgarantie. Gemäß der Garantiebedingungen sollte im Schadensfall die Reparatur in einem der sechs Filialen der Autohaus Fischer-Unternehmensgruppe erfolgen.
Falls die Behebung eines Garantieschadens in einem anderen Autohaus erfolgen sollte, muss der Kunde bzw. das andere Autohaus im Vorfeld eine schriftliche Schadenmeldung an den GSG-Service schicken. Das Formular findet man im Garantie- und Bonusheft bzw. auf der hier. Das Schadensformular muss vor Beginn der Reparatur vom reparierenden Unternehmen eingereicht werden.
*gemäß der ausliegenden Bedingungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihren jeweiligen Kaufberater beziehungsweise unsere Mitarbeiter im Autohaus.

Ihre Vorteile
- Bonusheft inkl. versch. Gutscheine, z. B. für Ersatzwagen bei Werkstattbesuch
- 25,00 EUR Gutschein für eine Inspektion etc.
- Mehrwert, der AH Fischer von anderen Autohäusern unterscheidet
Garantie bei Neuwagen- und Gebrauchtwagenkauf
Informationen zur Fischer-Hausgarantie
- Bei Fahrzeugen mit Werksgarantie beginnt die Hausgarantie mit Ende der Werksgarantie.
- Bei Fahrzeugen ohne Werksgarantie mit dem Verkaufstag.
- Bei Fahrzeugen mit Werksgarantie vor Ende der Werksgarantie ( für Kunde kostenlos). Und danach vor Ablauf des folgenden Jahres für den Erhalt der Hausgarantie (15,00 EUR Fahrzeugcheck).
- Bei Fahrzeugen ohne Werksgarantie vor Ablauf des folgenden Jahres für den Erhalt der Hausgarantie seit Verkaufstag (15,00 EUR Fahrzeugcheck).
- Mit Ende der Garantiezeit laut Vertrag.
- Sofern der Schaden nicht vom Kunden dem Autohaus mitgeteilt wurde.
