
Bis zu 7 Jahre sorgenfrei – Sicher fahren mit dem Fischer Leistungs- und Qualitätsversprechen*
Unsere Kunden erhalten ein Leistungs- und Qualitätsversprechen bei Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens, unabhängig vom Wohnort des Käufers. Hat das Fahrzeug eine Werksgarantie, greift das Fischer Leistungs- und Qualitätsversprechen nach Ablauf der Werksgarantie. Gemäß der Bedingungen sollte im Schadensfall die Reparatur in einem der sieben Filialen der Autohaus Fischer-Unternehmensgruppe erfolgen.
Falls die Behebung eines Schadens in einem anderen Autohaus erfolgen sollte, muss der Kunde bzw. das andere Autohaus im Vorfeld eine schriftliche Schadenmeldung an den GSG-Service schicken. Das Formular findet man im Bonusheft bzw. auf der hier. Das Schadensformular muss vor Beginn der Reparatur vom reparierenden Unternehmen eingereicht werden.
*gemäß der ausliegenden Bedingungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihren jeweiligen Kaufberater beziehungsweise unsere Mitarbeiter im Autohaus.

Ihre Vorteile
- schnelle und unbürokratische Abwicklung im Schadensfall
- Top-Service und schnelle Erreichbarkeit durch unsere 7 Standorte in Ost-Thüringen
- faire und kompetente Beratung
FISCHER Leistungs- und Qualitätsversprechen bei Neuwagen- und Gebrauchtwagenkauf
Informationen zum Fischer Leistungs- und Qualitätsversprechen
- Bei Fahrzeugen mit Werksgarantie beginnt das Fischer Leistungs- und Qualitätsversprechen mit Ende der Werksgarantie.
- Bei Fahrzeugen ohne Werksgarantie mit dem Verkaufstag.
- Bei Fahrzeugen mit Werksgarantie vor Ende der Werksgarantie (für Kunde kostenlos). Und danach vor Ablauf des folgenden Jahres für den Erhalt des Fischer Leistungs- und Qualitätsversprechen (15,00 EUR Fahrzeugcheck).
- Bei Fahrzeugen ohne Werksgarantie vor Ablauf des folgenden Jahres für den Erhalt des Fischer Leistungs- und Qualitätsversprechen seit Verkaufstag (15,00 EUR Fahrzeugcheck).
- Mit Ende der im Vertrag vereinbarten Laufzeit.
- Sofern der Schaden nicht vom Kunden dem Autohaus mitgeteilt wurde.
