Förderung für E-Autos –
Innovationsprämie bis Ende 2022 verlängert
Die Bundesregierung fördert den Kauf eines Elektrofahrzeuges bis Ende 2022 mit bis zu 9.000,00 Euro. Sie will der Elektromobilität weiteren Schub verleihen und die Förderung stärker auf den Klimaschutz ausrichten. So sollen von 2023 an nur noch Elektrofahrzeuge gefördert werden, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben.
Plug-in-Hybride werden nur gefördert, wenn diese höchstens 50 Gramm CO₂ pro Kilometer emittieren oder eine rein elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern haben. Für Antragsstellungen bis zum 31.12.2021 galt noch eine rein elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern.
Bereits ab dem 1. August 2023 soll eine Mindestreichweite von 80 Kilometern gelten.
Ergänzend plant die Bundesregierung die Mindesthaltedauer bei E-Fahrzeugen ab 2023 von 6 Monaten auf 12 Monate zu verlängern. Die Mindesthaltedauer von Leasingfahrzeugen erhöht sich auf 12 Monate bei einer Laufzeit von 12 bis 23 Monaten bzw. auf 24 Monate bei einer Laufzeit von über 23 Monaten. Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 23 Monaten erhalten die volle Förderung. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten wird die Förderung entsprechend angepasst.
Kurzum: Fahrzeuge, die diese neuen Klimaschutz-Bedingungen nicht erfüllen, sind ab 2023 möglicherweise nicht mehr förderfähig. Zudem gab die Koalition bekannt, dass die Förderung über das Ende des Jahres 2025 hinaus nicht mehr erforderlich sein wird.
Wir geben Antworten
Elektrofahrzeuge im Sinne des § 2 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) sind elektrisch betriebene Fahrzeuge, wobei zwischen drei Typen des Elektrofahrzeugs unterschieden wird:
- Reine Batterieelektrofahrzeuge fahren ausschließlich mit Akkustrom. Sie sind rein batteriebetrieben und nutzen nur die Batterie als Energiequelle.
- Plug-in-Hybride kombinieren einen Verbrennungs- mit einem Elektromotor. Ihre Batterie kann am Stromnetz aufgeladen werden.
- Brennstoffzellenfahrzeuge verfügen über einen Antrieb, dessen Energiewandler ausschließlich aus einer Brennstoffzelle und mindestens einer elektrischen Antriebsmaschine bestehen
Käuferinnen und Käufer von rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen erhalten im Jahr 2022 weiterhin bis zu 9.000,00 Euro Förderung; davon übernimmt der Bund 6.000,00 Euro. Plug-in-Hybride werden mit maximal 6.750,00 Euro bezuschusst, der staatliche Anteil liegt hier vorerst weiter bei 4.500,00 Euro. Ab 2023 soll dann das neue Förderdesign greifen.
Die Fördersätze im Überblick
Fahrzeugtyp | Netto-Listenpreis Basismodell | Bundesanteil (verdoppelt) | Herstelleranteil (netto) | Gesamt (netto) |
Elektroauto | bis 40.000 EUR | 6.000 EUR | 3.000 EUR | 9.000 EUR |
Elektroauto | über 40.000 EUR bis 65.000 EUR | 5.000 EUR | 2.500 EUR | 7.500 EUR |
Plug-In-Hybrid | bis 40.000 EUR | 4.500 EUR | 2.250 EUR | 6.750 EUR |
Plug-In-Hybrid | über 40.000 EUR bis 65.000 EUR | 3.750 EUR | 1.875 EUR | 5.625 EUR |
Förderfähig sind:
- reine Batterieelektrofahrzeuge,
- von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-in-Hybride),
- Brennstoffzellenfahrzeuge sowie
- Fahrzeuge, die höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren oder eine rein elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern aufweisen.
Von der Innovationsprämie profitieren folgende Elektrofahrzeuge:
- Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden,
- Gebrauchtwagen, die erstmals nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist.
Innovationsprämie für Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge
Neuwagen bis 40.000 EUR Nettolistenpreis unter 40.000 Euro | Neuwagen über 40.000 EUR Nettolistenpreis über 40.000 Euro | Mindesthaltedauer | |
Kauf | 6.000 EUR | 5.000 EUR | 6 Monate |
Leasinglaufzeit | 1.500 EUR | 1.250 EUR | 6 Monate |
Leasinglaufzeit | 3.000 EUR | 2.500 EUR | 12 Monate |
Leasinglaufzeit | 6.000 EUR | 5.000 EUR | 24 Monate |
Innovationsprämie für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge
Neuwagen bis 40.000 EUR Nettolistenpreis unter 40.000 Euro | Neuwagen über 40.000 EUR Nettolistenpreis über 40.000 Euro | Mindesthaltedauer | |
Kauf | 4.500 EUR | 3.750 EUR | 6 Monate |
Leasinglaufzeit | 1.125 EUR | 937,50 EUR | 6 Monate |
Leasinglaufzeit | 2.250 EUR | 1.875 EUR | 12 Monate |
Leasinglaufzeit | 4.500 EUR | 3.750 EUR | 24 Monate |
Am 03. Juni 2020 wurde die Erhöhung der staatlichen Kaufprämie für Elektroautos beschlossen. Diese gilt für alle Neuwagen, die rückwirkend nach dem 03. Juni 2020 zugelassen bzw. bei Gebrauchtwagen zweitzugelassen wurden. Von der sogenannten Innovationsprämie profitieren reine Elektroautos, Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge und Brennstoffzellenautos sowie junge Gebrauchtwagen. Ein Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 31. Dezember 2022 möglich.
Die Förderung eines AVAS beträgt pauschal 100,00 Euro. Das Akustische Fahrzeug Warnsystem (AVAS)4 dient zum Fußgängerschutz bei Elektrofahrzeugen, die bei geringen Geschwindigkeiten sehr leise und damit schwer wahrnehmbar sind. Das AVAS muss zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt eingebaut worden und förderfähig sein. Der Zuschuss darf pro Fahrzeug nur einmal gewährt werden.
Gern beraten wir Sie persönlich, welche Förderung es für Ihr Wunschmodell gibt.