Förderung für E-Autos –
Aktuelle Informationen zur Innovationsprämie bis Ende 2023
Die Bundesregierung fördert den Kauf eines Elektrofahrzeuges bis Ende 2023 mit bis zu 6.750,00 Euro. Sie will der Elektromobilität weiteren Schub verleihen und die Förderung stärker auf den Klimaschutz ausrichten. Im Gegensatz zur Förderregelung im Vorjahr werden nun nur noch reinelektrische Fahrzeuge gefördert. Ab 2024 werden die Zuschüsse für E-Autos sukzessiv geringer.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Die Förderung ist mit dem Jahreswechsel von 9.000€ auf 6.750€ gesunken
- Plug-in-Hybride werden seit dem 01.01.2023 nicht mehr gefördert
- Die Mindesthalte- und Leasingdauer beträgt jetzt 12 Monate
Wir geben Antworten
Elektrofahrzeuge im Sinne des § 2 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) sind elektrisch betriebene Fahrzeuge, wobei zwischen drei Typen des Elektrofahrzeugs unterschieden wird:
- Reine Batterieelektrofahrzeuge fahren ausschließlich mit Akkustrom. Sie sind rein batteriebetrieben und nutzen nur die Batterie als Energiequelle.
- Plug-in-Hybride kombinieren einen Verbrennungs- mit einem Elektromotor. Ihre Batterie kann am Stromnetz aufgeladen werden.
- Brennstoffzellenfahrzeuge verfügen über einen Antrieb, dessen Energiewandler ausschließlich aus einer Brennstoffzelle und mindestens einer elektrischen Antriebsmaschine bestehen
Käuferinnen und Käufer von rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen erhalten im Jahr 2022 bis zu 6.750,00 Euro Förderung; davon übernimmt der Bund 4.500,00 Euro. Ab 2023 soll dann das neue Förderdesign greifen.
Die Fördersätze im Überblick
Fahrzeugtyp | Netto-Listenpreis Basismodell | Bundesanteil (verdoppelt) | Herstelleranteil (netto) | Gesamt (netto) |
Elektroauto | bis 40.000 EUR | 4.500 EUR | 2.250 EUR | 6.750 EUR |
Elektroauto | über 40.000 EUR bis 65.000 EUR | 3.000 EUR | 1.500 EUR | 4.500 EUR |
Förderfähig sind:
- reine Batterieelektrofahrzeuge,
- Brennstoffzellenfahrzeuge sowie
Von der Innovationsprämie profitieren folgende Elektrofahrzeuge:
- Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden,
- Gebrauchtwagen, die erstmals nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist.
Innovationsprämie für Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge
Neuwagen bis 40.000 EUR Nettolistenpreis unter 40.000 Euro | Neuwagen über 40.000 EUR Nettolistenpreis über 40.000 Euro bis 65.000 Euro | Mindesthaltedauer | |
Kauf | 4.500 EUR | 3.000 EUR | 12 Monate |
Leasinglaufzeit | 2.250 EUR | 1.500 EUR | 12 Monate |
Leasinglaufzeit | 4.500 EUR | 3.000 EUR | 24 Monate |
Am 03. Juni 2020 wurde die Erhöhung der staatlichen Kaufprämie für Elektroautos beschlossen. Diese gilt für alle Neuwagen, die rückwirkend nach dem 03. Juni 2020 zugelassen bzw. bei Gebrauchtwagen zweitzugelassen wurden. Von der sogenannten Innovationsprämie profitieren reine Elektroautos und Brennstoffzellenautos sowie junge Gebrauchtwagen. Ein Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 31. Dezember 2023 möglich.
Die Förderung eines AVAS beträgt pauschal 100,00 Euro. Das Akustische Fahrzeug Warnsystem (AVAS)4 dient zum Fußgängerschutz bei Elektrofahrzeugen, die bei geringen Geschwindigkeiten sehr leise und damit schwer wahrnehmbar sind. Das AVAS muss zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt eingebaut worden und förderfähig sein. Der Zuschuss darf pro Fahrzeug nur einmal gewährt werden.
Gern beraten wir Sie persönlich, welche Förderung es für Ihr Wunschmodell gibt.