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Audi – Angebote Neuwagen

Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis.

Der Frühling bringt  attraktive Angebote für Sie!

Sichern Sie sich noch bis zum 30.06.2023 einen Audi A3 zu Sonderkonditionen.

 


Audi A3 Sportback 30 TFSI 81 kW (110 PS) Schaltgetriebe

Lackierung: Brillantschwarz
Ausstattung: schwarz silber-schwarz/schwarz-schwarz/schwarz/stahlgrau
Ausstattungshighlights: Elektronische Parkbremse | Multifunktionskamera | Außenspiegel elektrisch einstell- und beheizbar | u.v.m.

Leasingbeispiel für Privatkunden1:

Fahrzeugpreis ab Werk (inkl. MwSt)EUR 28.800,00
Jährliche Fahrleistung10.000 km
Vertragslaufzeit – ohne Gebrauchtwagenabrechnung36 Monate
einmalige Sonderzahlung (13,89 %)EUR   3.999,00

36 Monatliche Leasingraten á

EUR 199,001

Überführungspauschale in Höhe von 830,00 EUR berechnet der ausliefernde Betrieb separat. 

Wir beraten Sie auf Wunsch an allen Audi Standorten und erstellen ein individuelles Angebot. Kontaktieren Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner.

1 Ein Angebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasingvertrags nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher.

2 Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraft- stoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.